Nasenkorrektur, Rhinoplastik, Ohrmuschelkorrektur
Neben medizinisch erforderlichen Behandlungen ist der Bereich Ästhetik ein wichtiger Bestandteil unseres Leistungsspektrums. Gerade bei ästhetischen Behandlungen, die medizinisch nicht zwingend notwendig sind, ist die Aufklärung des Patienten und die Sorgfalt und Erfahrung des Arztes von entscheidender Bedeutung.
Für Sie als Patient ist die Qualität des Arztes schwierig einzuschätzen, da Begriffe wie z.B. “Schönheitschirurgie” nicht geschützt sind und von jedem Arzt verwendet werden dürfen. Die von uns geführte Zusatzbezeichnunge “plastische und ästhetische Operationen” sind gesetzlich geschützt und damit ein Indikator für die Qualifikation, derartige Eingriffe durchzuführen.
Um einen hohen Qualitätsstandard in den von uns durchgeführten Operationen zu leisten, führen wir ästhetische Eingriffe ausschließlich in den Grenzen unseres Fachgebietes durch.